Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
Der Vermieter hat die angebotenen Wohnräume besichtigt und bürgt für die Richtigkeit der umstehenden
Beschreibung. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung in Verbindung mit etwaigen Insekten (Wespen,
Ohrenkneifer usw.) in der Wohnung.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für plötzlich auftretende Schäden, wie z.B Versagen oder
Bruch der Installation, verstopfter Abfluss usw. Er wird aber dafür Sorge tragen, dass der Schaden
schnellstens nach Meldung behoben wird.
Der Mietvertrag ist für beide Teile unkündbar. Mieteinzahlung sind verbindlich.
Wird eine Bestellung später als 2 Monate vor Beginn der Mietperiode annulliert, hat der Mieter den a conto
Betrag verloren. Bei Annullierung bis 2 Monate vor Beginn der Mietperiode wird der a conto Betrag - 50%
zurückerstattet. Bei Annullierung später als 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode hat der Mieter den ganzen
Betrag zu bezahlen. In Krankheitsfällen, in denen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann , und
sofern das Ferienhaus noch vermietet werden kann, wird der volle Betrag - 10% zurückerstattet.
NB: Der Mieter kann sich bei seiner Versicherung gegen Kosten in Verbindung mit plötzlich auftretender
Krankheit versichern.
Der Eigentümer kann eine Kaution von EUR 150,- als Sicherheit für Selbstrisiko und fehlende
Reinhaltung fordern. Dieser Betrag wird, wenn Sie das Objekt im selben Zustand, wie Sie es vorfanden, verlassen, beim
Auszug direkt zurückerstattet.
Mieter unter 25 Jahren müssen bei Schlüsselübergabe eine Kaution in Höhe von EUR 200,- pro Woche
hinterlassen.
Die Mieträume dürfen ausschließlich als Wohnung für die in der Beschreibung genannte Anzahl Personen benutzt werden.
Zeltaufschlagen im Hinblick auf Übernachtung darf auf dem Grundstück nicht stattfinden.
Die Reinigung der Mieträume obliegt dem Mieter.
Beim Auszug müssen die Wohnung, wie auch das Mobiliar gereinigt werden und das Haus im selben Zustand sein, wie es übergeben wurde.
Eine etwaige erforderliche Reinigung wird auf Rechnung des Mieters vorgenommen werden können.
Der Mieter haftet für abhanden gekommene bewegliche Sachen, sowie für Schäden, die während des
Mietverhältnisses verursacht worden sind. Etwaige Schäden sind vor der Abreise dem Vermieter
anzuzeigen.
Bei etwaigen Unstimmigkeiten zwischen Mieter in Bezug auf das Mietverhältnis, gelten die gewöhnlichen
dänischen Rechtsvorschriften, Gerichtsstand Herning.